BGH: Bande trotz Spontantaten

Abgelegt unter: BGH, Köln, Aktuell am Dienstag, 22. Januar 2008 von Frings | Keine Kommentare

Der BGH hat in seinem Urteil vom 21.12.2007 (2 StR 372/07) entschieden, daß auch bei Spontantaten die Annahme einer Bandenabrede nicht ausgeschlossen ist.

Das Verfahren gegen die sogenannten “Bickendorf-Gangster” richtete sich gegen eine Gruppierung Jugendlicher, welche - teilweise in wechselnder Zusammensetzung - Raub- und Diebstahlsstraftaten begangen hatten - in zwei Fällen ferner die Wohnungen ihrer Opfer in Brand gesetzt hatten.

Das Landgericht Köln hatte das Bestehen einer Bande abgelehnt.

Demgegenüber stellte der Bundesgerichtshof klar, daß “in wechselnder Beteiligung ohne vorherige Tatplanung spontan aus der Situation heraus” begangenen Straftaten eine Bandenabrede zugrunde liegen kann, wenn “unter der Tätergruppe eine grundsätzliche Übereinkunft dahin besteht, in Zukunft sich ergebende günstige Situationen entsprechend auszunutzen.”

Frings
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Doppelmordprozeß in Mönchengladbach

Abgelegt unter: Kapitaldelikt, Rheinland, Aktuell, Allgemein am Freitag, 2. November 2007 von Frings | Keine Kommentare

Weil er seine 18 jährige Tochter und seine Ehefrau vor den Augen seines 13jährigen Sohnes und der neunjährigen Tochter im März 2007 aus nächster Nähe erschossen haben soll, steht seit dem 29.10.2007 der dem 39jährige Erol P. in Mönchengladbach vor Gericht. Verteidigt wird er durch die Rechtsanwälte Rainer Pohlen und Gerd Meister.

Hintergrund war, daß sich seine Frau von ihm getrennt und ihm keinen Zugang zu den Kindern mehr gewährt hatte - am Tattag hatte noch eine Verhandlung im Sorgerechtsstreit vor Gericht stattgefunden, welche jedoch nicht zu einer Einigung geführt hatte. Weil der zuständige Familienrichter am Morgen des Tattags von einem gegen Erol P. bestehenden Haftbefehl - er soll Monate zuvor eine Frau vergewaltigt haben soll - zunächst nichts wusste, verließ Erol P. das Gericht wieder.

Verschiedentlich war dies als “Justizpanne” gewertet worden (obwohl der Familienrichter - nicht nur nach hiesiger Auffassung - naturgemäß von dem Haftbefehl keine Kenntnis haben musste…)

Nach dem Gerichtstermin war die Ehefrau mit den Kindern nach Hause gefahren, wo Erol P. vor der Tür gewartet haben soll und sodann die Ehefrau und die 18jährige Tochter aus nächster Nähe erschossen haben soll - er soll den Fuß auf seine bereits verletzt am Boden liegende Frau gesetzt und ihr mit einer Pistole zwei Mal in den Kopf geschossen haben.

Die Verteidigung verweist darauf, daß Erol P. seit Jahren unter Depressionen gelitten habe und psychisch krank gewesen sei - er sei “zu nichts anderem  mehr in der Lage” gewesen, “als sich mit diesem Komplex zu beschäftigen” und habe daher wochenlang vor dem Haus im Auto genächtigt und nicht mehr arbeiten können. Der Angeklagte macht von seinem Schweigerecht konsequent Gebrauch.

Die Nebenklage wird von Rechtsanwältin Gülsen Celebi und Rechtsanwalt Michael Rost (Mönchengladbach) vertreten. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage fordern neben lebenslanger Haft auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

 s. auch wdr.de

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Mars macht mobil…

Abgelegt unter: Hmm..., Aktuell, Allgemein am Dienstag, 4. September 2007 von Frings | Keine Kommentare

…jedenfalls den Weg zur Post regt der Süßwarenhersteller nunmehr an:

Eine Charge des Milchschokoladenproduktes “Maltesers Milchschokolade” wird zurückgerufen, da ein geringes Risiko bestehe, dass im 175 g-Standbeutel, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.12.2007 Teilchen von Gummi enthalten sein könnten.

Die Packungen könnten - gegen Erstaqttung - portofrei an den Hersteller zurückgeschickt werden.

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Bundestrojaner: Auch Merkel dafür

Abgelegt unter: Gesetzesvorlagen (u. ä.), Kommentar, Aktuell, Allgemein am Dienstag, 4. September 2007 von Frings | Keine Kommentare

Bundeskanzlerin Merkel verlangte heute einem CDU-Kongress in Hanau von der SPD baldige Zustimmung, “weil die Gefahren da sind” und stützt die Pläne von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble für online-Durchsuchungen. “Es könne keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat.

Schade nur, daß die Damen und Herren Gesetzgeber offensichtlich die rechtlichen (besonders verfassungsrechtlichen), sowie technischen Bedenken  nicht zur Kenntnis nehmen möchte (s. auch ZEIT online: Gegenangriff auf Schäuble, vom 30.08.2007).

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Bundesverfassungsgericht verschärft Anforderungen an Haftfortdauer

Abgelegt unter: BtM/Drogen, BVerfG, Aktuell, Allgemein am Montag, 27. August 2007 von Frings | Keine Kommentare

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 08.08.2007 (2 BvR 1609/07) die Beschwerde eines seit Februar 2006 wegen Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie der räuberischen Erpressung Inhaftierten verworfen, mit welcher sich dieser gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft wandte, da die Rüge der Verletzung des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebots nicht hinreichend ausgeführt sei.

Die Anklage war im Juni 2006 zum Landgericht Hannover erhoben worden, die - bislang - 15 tägige Hauptverhandlung gegen den Beschwerdeführer und vier weitere Angeklagte begann im Dezember 2006 und dauerte bis Juni 2007, sodann wurden zehn weitere Termine für den Zeitraum Juli bis November 2007 abgestimmt.

Das BVerfG wies jedoch darauf hin, daß die Festlegung von lediglich zehn Terminen über einen Zeitraum von fünf Monaten im Hinblick auf die bereits 17 Monate dauernde Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen sei, so daß die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr aufrechterhalten werden könne, wenn das Landgericht an der Terminsplanung ohne triftige Gründe festhalte.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG

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Das Programm kommt aus Bayern…

Abgelegt unter: Rheinland, "nicht wirklich..!?!", Hmm..., Aktuell, Allgemein am Mittwoch, 15. August 2007 von Frings | Keine Kommentare

Anruf bei der Polizei, Nachfrage nach dem Stand eines Verkehrsvergehens, da aus taktischen Gründen beabsichtigt ist, das Verfahren schnell zur StA zu bekommen (und im Hinblick auf ein anstehendes anderes Verfahren eingestellt zu erhalten).

“Einen Moment, ich  muß das Programm wechseln, das kann dauern…”

Jaja, die Technik, smalltalke ich. - “Ja, das Programm kommt nämlich aus Bayern…!”

Nix für ungut: Bayern ist schön und zu meinem Freundeskreis zählen auch diverse, sehr geschätzte, (original) bayerische Kollegen. Aber die Begründung ist (so austauschbar das Bundesland auch ist) doch herrlich, oder?

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Haftprüfung – Hauptverhandlung – raus

Abgelegt unter: BtM/Drogen, Köln, Aktuell, Allgemein am Montag, 13. August 2007 von Frings | Keine Kommentare

Freitag, 09:00 Uhr: Haftprüfung, von welcher ich vor zwei Tagen mit der Antragung des neuen Mandates erfahren hatte.
Selbstverständlich bin ich dabei und habe mit dem Mandanten zuvor in der JVA ausführlich den Sachverhalt besprochen (nachdem ich mir schnell noch die Akte besorgt hatte).

Diebstahl oder Hehlerei lautet der Vorwurf im Haftbefehl. Die Chancen einer Haftverschonung sind greifbar: Der Mandant befindet sich in Therapievorbereitung und nimmt kontinuierlich am Methadonprogramm teil.

Bedauerlicherweise liegen noch keine schriftlichen Unterlagen über den Therapieantritt vor, der Mitarbeiter der Drogenberatung urlaubsabwesend nicht greifbar. Tja – greifbar heißt eben nur in Griffweite.

Aber – so das Gericht – man könne ja einen neuen Haftprüfungstermin in zwei Wochen machen, bis dahin lägen die Unterlagen ja vielleicht vor, und da ja eine Aussetzung der Vollstreckung der zu erwartenden Strafe zur Bewährung in Betracht käme, wäre ja Haftverschonung im Sinne der Verhältnismäßigkeit…

Moment, höre ich da was von Bewährung…? Warum denn eigentlich warten?

Fand dann das Gericht auch keine schlechte Idee, dann eben kurz die Hauptverhandlung durchzuführen, die Hehlerei hatte der Mandant ohnehin nicht wirklich in Abrede gestellt, so daß auch ohne Zeugen verhandelt werden konnte.

Und so kann der Mandant die Therapie aus der Freiheit antreten…

Wiederaufnahme: StPO-Änderung initiiert

Abgelegt unter: StPO, Gesetzesvorlagen (u. ä.), Aktuell, Allgemein am Montag, 13. August 2007 von Frings | Keine Kommentare

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg planen eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Änderung der Strafprozeßordnung, um künftig die Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten des Freigesprochenen zu ermöglichen, wie die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter, und der Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Carsten Lüdemann (beide CDU), am 10.08.2007 in Düsseldorf auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mitteilten.

Bislang ist die Wiederaufnahme nach erfolgtem Abschluß des Strafverfahrens zuungunsten des Täters abschließend in § 362 StPO geregelt und damit lediglich zulässig, wenn (entlastende) Urkunden verfälscht waren, Zeugen oder Sachverständige Falschaussagen vorgenommen haben, Richter oder Schöffen sich bei der Urteilsfindung strafbar verhalten haben oder ein glaubhaftes Geständnis des Freigesprochenen vorliegt.

„Schwerste Straftaten wie Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen“ lassen es als nicht hinnehmbar erscheinen, wenn – nach Abschluß des Verfahrens –  zum Zeitpunkt des Freispruchs aufgrund des fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnisstands eine Überführung des Täters nicht möglich war, nunmehr jedoch aufgrund neuer, wissenschaftlich anerkannter Untersuchungsmethoden erfolgen könne.

Die Änderung sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich, da der materiellen Gerechtigkeit gegenüber dem Vertrauensschutz des Freigesprochenen Vorrang einzuräumen sei.

Kopie an Ihre Mutter

Abgelegt unter: "nicht wirklich..!?!", Hmm..., Aktuell, Allgemein am Montag, 13. August 2007 von Frings | Keine Kommentare

Der Bevollmächtigte des Gegners, welchen ich für meine - Mitte zwanzigjährige - Mandantin zur Unterlassung von Bedrohungen und Verbreitung von - aus Sicht meiner Mandantin falscher - Tatsachen aufgefordert hatte, bestritt den dargelegten Sachverhalt und unterbreitete eine abweichende Darstellung. So weit nicht ungewöhnlich.

Allerdings hatten sich die Parteien zwischenzeitlich - noch vor Zugang des Schreibens des Kollegen bei mir- geeinigt.

Daher habe ich nur mit Stirnrunzeln zur Kenntnis genommen, was der - auswärtige - Kollege am Ende seines Schreibens mitteilte:

Ich bin beauftragt, eine Kopie dieses Schreibens an die Mutter Ihrer Mandantin zu übersenden…

Das Zweigerecht

Abgelegt unter: "nicht wirklich..!?!", Hmm..., Aktuell, Allgemein am Montag, 13. August 2007 von Frings | Keine Kommentare

Ein Kollege berichtet…:
Über Mobiltelefon wurde der Kollege von der Mitarbeiterin über die Festnahme eines Mandanten informiert. Flugs die Polizei angerufen, den Mandanten instruiert, keine Aussage zu machen und ein entsprechendes Telefaxschreiben angekündigt.

Zugegebenermaßen, die Bitte an die Mitarbeiterin, ein Telefax an die Polizei abzufassen, erfolgte über das Mobiltelefon und Nebengeräusche während des Telefonates, in welchem das Telefaxschreiben Wort für Wort diktiert wurde, waren aufgrund des Umstandes, daß sich der Kollege im Freien aufhielt, nicht ausgeschlossen.

Gottseidank hat der – andere - in der Kanzlei befindliche Kollege das Telefax noch korrekturgelesen, bevor er unterzeichnete.

Die Polizei hätte sich wohl sonst gewundert, warum der Mandant „von seinem Zweigerecht“ Gebrauch machen sollte…