BGH: Bande trotz Spontantaten
Abgelegt unter: BGH, Köln, Aktuell am Dienstag, 22. Januar 2008 von Frings | Keine KommentareDer BGH hat in seinem Urteil vom 21.12.2007 (2 StR 372/07) entschieden, daß auch bei Spontantaten die Annahme einer Bandenabrede nicht ausgeschlossen ist.
Das Verfahren gegen die sogenannten “Bickendorf-Gangster” richtete sich gegen eine Gruppierung Jugendlicher, welche - teilweise in wechselnder Zusammensetzung - Raub- und Diebstahlsstraftaten begangen hatten - in zwei Fällen ferner die Wohnungen ihrer Opfer in Brand gesetzt hatten.
Das Landgericht Köln hatte das Bestehen einer Bande abgelehnt.
Demgegenüber stellte der Bundesgerichtshof klar, daß “in wechselnder Beteiligung ohne vorherige Tatplanung spontan aus der Situation heraus” begangenen Straftaten eine Bandenabrede zugrunde liegen kann, wenn “unter der Tätergruppe eine grundsätzliche Übereinkunft dahin besteht, in Zukunft sich ergebende günstige Situationen entsprechend auszunutzen.”
Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
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